Die deutsche Kartoffelwirtschaft ist von den seit Dezember 2019 auch national anzuwendenden Regelungen der sogenannten Pflanzengesundheitsverordnung der EU (Verordnung (EU)2016/2031) und EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) direkt betroffen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde von der UNIKA daher sehr aufmerksam verfolgt und fachlich begleitet, insbesondere den Bereich Pflanzenvermehrungsmaterial betreffend.